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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geyer & Weinig EDV-Unternehmensberatung GmbH

 

Abkürzungen

 

Nachfolgend werden folgende Abkürzungen verwendet:

 

GW  =  Geyer & Weinig EDV-Unternehmensberatung GmbH

AG  =  Auftraggeber

Analyse

 

Voraussetzung für die Beratung ist die Analyse einer Problemstellung. Die Analyse wird von GW in Zusammenarbeit mit dem AG durchgeführt. Die Ergebnisse der Analyse werden von GW aufbereitet und im sogenannten Pflichtenheft dokumentiert. Das Pflichtenheft wird dem AG zur Genehmigung übergeben. Der AG zeichnet sich für die sachliche Korrektheit und die Vollständigkeit verantwortlich. Die Haftung für Beratungs-, Konzeptions- und/oder Ausführungsfehler die auf ein fehlerhaftes und/oder unvollständiges Pflichtenheft zurückzuführen sind, kann GW nicht übernehmen.

 

Beratung

 

Grundlage der Beratungstätigkeiten ist das Pflichtenheft. Im Rahmen der Beratungstätigkeiten werden Lösungskonzeptionen erarbeitet, die den Anforderungen lt. Pflichtenheft gerecht werden, sofern dies möglich ist. Für die Durchführbarkeit einer von GW definierten Lösungskonzeption übernimmt GW die volle Verant-wortung unter den folgenden Bedingungen:

 

1. Die zuvor definierte Lösungskonzeption wird ohne Einschränkungen und nicht in Teilen oder in teilweise abgeänderter Form verwendet.

2. GW wird vom AG mit der Durchführung bzw. der Überwachung der aus der Lösungskonzeption entstehenden Aufgaben beauftragt.

 

Programmerstellung

 

Grundlage für die Programmerstellung und/oder Programmänderungen ist ein vom AG genehmigtes Pflichtenheft.

 

GW gewährleistet, dass

 

1. die Anforderungen lt. Pflichtenheft erfüllt werden

2. die Programme ausgetestet und fachlich in Ordnung sind

3. die vom Kunden binnen einer Frist von 6 Monaten ab Pro-grammübergabe schriftlich in nachvollziehbarer Form mitgeteilten Mängel kostenlos behoben werden bzw. Möglichkeiten für die Umgehung des Fehlers aufgezeigt werden.

 

GW weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen.

 

Kann bei einer Überprüfung durch GW ein mitgeteilter Programm-mangel nicht festgestellt werden, so trägt die Kosten der Prüfung der Kunde, insbesondere bei fehlerhaftem Gebrauch der Pro-gramme oder anderer von GW nicht zu vertretender Störungen.

 

Bei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen leben die Rechte des AG auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag unter den gesetzlichen Bedingungen wieder auf. Weitere Ansprüche des Kunden gegen GW sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Vertragsgegen-stand selbst entstanden sind.

 

Jegliche Gewährleistung für die Funktion der von GW erstellten Programme entfällt, wenn der AG oder Dritte Manipulationen an den von GW definierten und/oder angelegten bzw. benötigten

 

1. Programm-, und/oder Dateiverzeichnisnamen

2. Zugriffspfaden und/oder Systemkonfigurationen

3. Daten, Dateien oder Programmbestandteilen

 

vornimmt. Dasselbe gilt, wenn nicht genehmigte oder manipulierte Betriebssysteme oder Betriebssystemversionen verwendet werden, oder Hardware verwendet wird, die nicht geeignet oder genehmigt ist. Die Gewährleistung für die Funktion erlischt ebenfalls, wenn der von GW vorgeschriebene Hauptspeicherplatz für das Programm nicht zur Verfügung gestellt wird.

 

Programminstallation und Einweisung

 

wird nach terminlicher Absprache mit dem AG vorgenommen. Die Kosten hierfür trägt der AG, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Programmabnahme

 

Erstellt GW für den AG ein spezielles EDV-Programm, so muß innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung die sogenannte Programmabnahme erfolgen. Der AG ist verpflichtet, hierfür geeignete Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Programmabnahme wird überprüft, ob die Anforderungen lt. Pflichtenheft erfüllt werden. Mängel werden im Programmabnahmeschein aufgelistet und von GW umgehend behoben. Die Kosten der Programmabnahme trägt der AG.

 

Preise

 

von GW verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der zum Zahlungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Liefergrundlagen

 

Für Lieferung und Leistung durch GW gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Einkaufsbedingungen und fremde Geschäftsbedingungen sind für GW unverbindlich, auch dann, wenn GW nicht ausdrücklich widersprechen.

 

Angebote sind grundsätzlich freibleibend, Irrtum ausdrücklich vorbehalten. Ein Auftrag gilt erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von GW als angenommen.

 

Abweichungen von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von GW ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für jedwede nachträgliche Änderung und Ergänzung von fest abgeschlossenen Lieferverträgen.

 

Zahlungsmodalitäten

 

1. Rechnungen von GW an den AG sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungs-halber. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des AG.

3. Bei Zahlungsverzug ist GW berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen.

 

Terminverzug

 

Werden mit dem Kunden schriftlich festgelegte Termine für Dienstleistungen oder Schulungen nicht mindestens 5 Tage vor Eintritt des Termins vom Kunden abgesagt, so behält sich GW das Recht vor, hierfür eine Entschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Dienstleistungssätze für die Dauer und Art der vereinbarten Termine zu berechnen.

 

Eigentumsvorbehalt

 

1. GW behält sich das Eigentum an den von GW gelieferten Waren, Programmen, GW-Lizenzprogrammen sowie Handbüchern, Lizenzmaterialien und Dokumenten bis zur vollständigen Bezahlung seiner Forderungen vor.

2. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist nicht gestattet.

 

Mängel und Haftungsausschluß

 

Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für Handelswaren von Fremdherstellern.

 

1. Die Ware ist unverzüglich nach Anlieferung zu prüfen. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von 8 Tagen nach Warenlieferung schriftlich bei GW eingeht.

2. Die Haftung von GW ist in jedem Fall der Höhe nach durch den Wert des jeweiligen einzelnen Liefergegenstandes begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Pforzheim.

EDV-Unternehmensberatung GmbH

Kontakt

Eichendorffstraße 9  
75181 Pforzheim 

Vertrieb:
vertrieb@gwtel.de

Anfragen:
+49 (0) 7243 15777

Kundendienst:
support@gwtel.de

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